Verkauf nur gegen Einreichung eines der folgenden Dokumente (Scan oder Foto per E-Mail):
Ausnahmebewilligung der zugehörigen Waffe
persönliche Besitzbestätigung, ausgestellt vom Waffenbüro auf entsprechende Waffe
Falls die Feuerwaffe beim Austritt aus der Armee direkt übernommen worden ist, genügt auch der Eintrag im Dienstbüchlein. Wir benötigen die Seite mit den persönlichen Daten sowie die Seite mit dem Eintrag der Eigentums-Übernahme.